Wärmedämmungen an Gebäuden werden durch die EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) vorgegeben.
Viele Gebäude haben noch ungedämmte Dachbereiche. Diese werden meistens als Bühnen und Abstellkammern genutzt. Oftmals auch als Trockenplatz für Wäsche.
Wenn die Dacheindeckung noch regensicher ist und somit kein akuter Handlungsbedarf zur Dacherneuerung besteht, gibt es die Möglichkeit den Bühnenboden, bzw. oberste Geschoßdecke zu dämmen. Dazu gibt es auf dem
Markt spezielle Produkte, mit denen schnell und sauber die
bestehenden Vorschriften umgesetzt werden können und somit die geforderten U-Werte erreicht werden.
Mit unserem Kran lassen sich die sperrigen Dämmplatten von außen schnell und
wirtschaftlich auf den Dachboden transportieren und verteilen. Die Dachbodenelemente sind auf der Oberseite mit einer OSB Platte versehen
und lassen sich problemlos sauber halten.